ist die Festsetzung der Strafe durch den Richter. Grundlage für die Strafzumessung ist der Grad der Schuld des Straftäters gem. § 46 StGB. Bei der Strafzumessung müssen alle Umstände die zugunsten oder zu ungunsten des Straftäters sprechen. Der Richter nutzt dafür den gesetzlichen Strafrahmen. Einzig beim Mord § 211 StGB schreibt das Gesetz die Strafe fest. Hier hat der Richter nur in Ausnahmefällen einen Ermessenspielraum.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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