Hilfsmerkmale sind
- Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- für die Erhebungen nach § 99 SGB VIII die Kenn-Nummer der hilfeleistenden Stelle oder der auskunftsgebenden Einrichtung; soweit eine Hilfe nach § 28 SGB VIII gebietsübergreifend erbracht wird, die Kenn-Nummer des Wohnsitzes des Hilfeempfängers,
- für die Erhebungen nach § 99 Abs. 1 bis 3 und 6 SGB VIII die Kenn-Nummer der betreffenden Person,
- Name und Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.