Sehr geehrte/r ... ,
der unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Projekt „Extrem benutzt German 2006 Blu-ray Disc“. Unseren Auftraggeber „Arch Films“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:
Produktname: Extrem benutzt German 2006 Blu-ray Disc
IP-Adresse: 61.11.218.14
Datum/Uhrzeit: 04.08.2018 24:63:45
Benutzerkennung: 9077507920
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 364 908-408 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 20.09.2018 notiert wurde.
Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Schadenanspruch: 889,04 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 169,77 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung - pauschal: 80,00 Euro
Gegenstandwert: 84269,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 24,02 Euro
Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwaltsgesellschaft ...