Gratulation nach Hessen – Vor 50 Jahren trat weltweit das erste Datenschutzgesetz in Kraft – Rheinland-Pfalz folgte bald

  • Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

    Heute vor 50 Jahren, am 13. Oktober 1970, trat in Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. Es folgten Schweden (im Jahr 1973) und als Nummer drei Rheinland-Pfalz (1974).

    Hierzu erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann: „Mit dem hessischen Gesetz brach eine neue Ära der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten an. Zur damaligen Zeit Datenschutzgesetze anzugehen, war mutig und fortschrittlich: Zum einen reagierte man auf die zunehmenden Befürchtungen vor einem „Überwachungsstaat“. Zum anderen hatten die Gesetzgeber im Blick, dass sich in verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereichen die elektronische Verarbeitung von Daten immer weiter ausbreitete. Der Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger, die kopiert, verschickt und gespeichert werden konnten, wurde immer wichtiger. Die damaligen Gesetze berücksichtigten – entsprechend der Zeit – zwar noch nicht, was heute selbstverständliche Datenschutzgrundsätze sind – etwa die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit Rechtsgrundlage, etwa der Einwilligung der betroffenen Personen. Sie legten aber den Grundstein für die folgenden Entwicklungen.“

    Kugelmann sagt weiter: „Die Gesetze in Hessen und Rheinland-Pfalz wiesen ähnliche Regelungen, aber auch Unterschiede auf: In Hessen war von Anfang an vorgesehen, dass sich eine offiziell ernannte und unabhängige Persönlichkeit um den Datenschutz kümmert – ähnlich den heutigen Landesdatenschutzbeauftragten. Rheinland-Pfalz ging zunächst einen anderen Weg: Es wurde ein Landtags-Ausschuss für Datenschutz und später eine Datenschutzkommission mit Vertretern aus Parlament und Landesregierung eingesetzt. Ein Landesbeauftragter wurde in Rheinland-Pfalz erst 1991 gewählt.“ Weiter sagt der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte: „Was vor 50 Jahren in Hessen begann, ist eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts – nämlich der Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einer digitalen Welt, in der vielfach Algorithmen die Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen. Die digitale und technologische Revolution der vergangenen und künftigen Jahre wird der Datenschutz weiterhin konstruktiv begleiten: So wie die Datenberge anwachsen und immer mehr Lebensbereiche erfassen, muss sich auch der Datenschutz als notwendiges Korrektiv dabei weiterentwickeln.“

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    Quelle: https://www.datenschutz.de/gra…inland-pfalz-folgte-bald/