Alles anzeigenPressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 23.08.2019
Auch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind für die Datenverarbeitung Verantwortliche verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Meldung zu machen, wenn bei einer „Datenpanne“ ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht (Art. 33 DS-GVO). Die Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, gemeldet werden. Das funktioniert bisher recht gut.
Um allen Verantwortlichen die Erfüllung ihrer Pflicht zu erleichtern, hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) unter https://www.tlfdi.de/tlfdi/eur…opaeischedsgvo/index.aspx ein Meldeformular veröffentlicht.
Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob die Meldung einer Datenschutzverletzung zu einem Bußgeldverfahren führt; also quasi die Verpflichtung besteht, sich selbst zu belasten. Das ist nicht der Fall!
Mit der Vorschrift des § 43 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird klargestellt, dass die Meldung einer Datenpanne in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder seine Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen verwendet werden darf. Gleiches gilt bei der Einleitung eines Strafverfahrens nach § 42 BDSG. Verantwortliche müssen daher bei einer Meldung nicht fürchten, dass auf dieser Grundlage ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Allerdings: Versäumte oder verspätete Meldungen stellen einen Verstoß dar und können mit Bußgeld geahndet werden. Daher rät der TLfDI dringend, bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten eine Meldung zu machen. Sofern von einer Meldung abgesehen wird, weil kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bestand, ist dies sorgfältig zu dokumentieren und zu begründen.
Und: § 43 Abs. 4 BDSG gilt nicht, wenn (auch) Dritte die Datenpanne melden – dann steht zudem die ggfls. bußgeldbewehrte Frage im Raum, warum die Verantwortlichen diese Panne nicht gemeldet haben.
Rückfragen beantwortet Dr. Hasse gern.
Die Pressemitteilungen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Download Datenpanne – Bußgeld bei Meldung? als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/datenpanne-bussgeld-bei-meldung/