Arbeitstempo

  • ist ein umstrittenrr Begriff des Arbeitsrechts

    Ein bestimmtes Arbeitstempo gehört zu den Pflichten des Arbeitnehmers. Der Begriff ist umstritten. Laut herrschender Meinung wird das Arbeitstempo nach der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Arbeitsnehmers bestimmt. Wer eine überdurchschnittlich Arbeitsleistung erbringt, ist auch zur überdurchschnittlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Dasselbe gilt auch für die unterdurchschnittliche Leistung. (Dütz, Arbeitsrecht 1999, Seite 68)

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