Käufer ist bei einem Kaufvertrag diejenige Vertragspartei, die die Kaufsache entgegennimmt und auf die das Eigentum an der Kaufsache übertragen wird. Der Käufer ist verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Ihm stehen im Falle einer mangelhaften Kaufsache Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu.
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