Die rechtliche Grundlage für Kinder und deren Verwandtschaftsverhältnis sind die Kinder und weiteren Nachkommen eines Menschen. Rechtliche Bedeutung erlangt die Eigenschaft eines Abkömmlings insbesondere im Erbrecht und Erbsteuerrecht (Freibeträge).Pflichtteilsberechtigter (§ 2303 BGB)