Codex Iuris Canonici

  • lateinischer Fachausdruck - Kirchenrecht

    ist das Gesetzbuch des kanonischen Rechts und enthält das geltende Recht der Katholischen Kirche, des lateinischen Ritus. Es ist 1918 in Kraft gesetzt und hat den Corpus Iuris Canonici abgelöst. Es entspricht der CIC in seiner 1983 in Kraft gesetzten Neufassung den Beschlüssen des Zweiten vadikanischen Konzils. Der CIC (1983) enthält 1752 kirchenrechtliche Einzelvorschriften (Kanones) und ist in sieben Bücher gegliedert.

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