familia

  • lateinischer Fachbegriff - Familienrecht
    • Erläuterung: Der Ursprung des Begriffes liegt in der römischen Antike in der Sklaverei und umschrieb das Zusammenleben mit Sklaven in einer Gemeinschaft. Neben dem Familienoberhaupt dem pater familia, den Leibeigenen (Ehefrau und Kindern) und den nahen Verwandten zählten damals die leibeigenen Sklaven mit zur Familie. Dies änderte sich später und es wandelte sich die Bedeutung der familia in ein "freies Zusammenleben".
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