Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 3. ÜblG (des Dritten Überleitungsgesetzes) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 3. ÜblG (des Dritten Überleitungsgesetzes).