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§ 0990 BGB

  • juristi.Redaktion
  • 10. Dezember 2020 um 22:13
  • 2. Oktober 2025 um 21:55
  • 831 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Haftung des Besitzers bei Kenntnis

    (1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987 BGB, 989 BGB. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der Erlangung der Kenntnis an.

    (2) Eine weitergehende Haftung des Besitzers wegen Verzugs bleibt unberührt.

    • Haftung
    • Zivilrecht
    • Sachenrecht
    • Kenntnis
    • Besitzer
    • Eigentumsanspruch
    • § 990 BGB

Wenn der Besitzer beim Erwerb des Besitzes nicht gutgläubig war, muss er ab dem Zeitpunkt des Erwerbs nach den §§ 987 BGB und 989 BGB für den Eigentümer haften. Falls der Besitzer später erfährt, dass er nicht berechtigt ist, den Besitz zu haben, gilt das gleiche – er haftet ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis hat.

Zusätzlich bleibt die Haftung des Besitzers wegen Verzugs unberührt.

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juristi.kon

Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026

  • Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
  • Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
  • Jahressteuergesetz 2026 auf den Weg gebracht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Vorgesehen sind zahlreiche Änderungen im Steuerrecht – unter anderem zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau sowie Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung von EuGH, Bundesverfassungsgericht und Bundesfinanzhof. Mehr erfahren ...
  • Kinder- und Jugendhilfe soll grundlegend reformiert werden: Die Bundesregierung will die Kinder- und Jugendhilfe strukturell neu ausrichten. Allgemeine Unterstützungsangebote sollen gegenüber Einzelfallhilfen gestärkt und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Teil des Entwurfs ist außerdem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige. Mehr erfahren ...
  • Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
  • Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt: Seit dem 1. August haben zunächst Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern setzt diesen über die Horte um; der Anspruch wird in den kommenden Schuljahren schrittweise auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet. Mehr erfahren ... 


Lateinisches Rechtswörterbuch

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