index librorum prohibitorum

  • Rechtsgeschichte - Kirchenrecht

    bezeichnet das amtliche Verzeichnis der vom apostolischen Stuhl verbotenen Bücher. Aufgenommen in diesen Index wurden Schriften, die gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre gerichtet waren. Diese Schriften durften bis 1966 weder veröffentlicht, noch vertrieben werden. Es war Katholiken verboten diese Bücher zu lesen, noch aufzubewahren. Seit 1966 gilt nur noch die Pflicht, Bücher zu meiden, die gegen die eigenen moralischen Ansichten verstossen.

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