Schleppnetzfahndung

  • Strafrecht - Strafprozessrecht

    ist eine besondere Art der Fahndung. Diese bedarf der schriftlichen richterlichen Anordnung, bei Gefahr in Verzug kann diese auch der Staatsanwalt anordnen. Die Schleppnetzfahndung ist nur zur Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten und zur Ergreifung der Tatverdächtigen erlaubt.


    Sie ist die räumlich und zeitlich begrenzt zulässige Fahndung, bei der Daten über die Identität von Personen sowie tatrelevante Umstände gespeichert werden, die bei einer grenzpolizeilichen oder sonstigen Kontrolle angefallen sind.

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