1. Buch Allgemeiner Teil §§ 1 - 240 BGB

Einführung


Abschnitt 1 Personen1 BGB - § 89 BGB)
Abschnitt 2 Sachen und Tiere (§ 90 BGB - § 103 BGB)
Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte104 BGB - § 185 BGB)
Abschnitt 4 Fristen, Termine (§ 186 BGB - § 193 BGB)
Abschnitt 5 Verjährung194 BGB - § 225 BGB)
Abschnitt 6 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe (§ 226 BGB - § 231 BGB)
Abschnitt 7 Sicherheitsleistung (§ 232 BGB - § 240 BGB)


Das erste Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält den Allgemeinen Teil.


Er enthält wesentliche Vorschriften, die für alle fünf Bücher des BGB gelten und Anwendung finden. Nach dem Klammerprinzip werden diese Normen vorgezogen und sind grundsätzlich bei der Rechtsanwendung zu beachten.


Der erste Abschnitt enthält die Regelungen zu natürlichen und zur juristischen Person (Verein). Er definiert die Rechtsfähigkeit des Menschen und legt fest, wann diese beginnt (§ 1 BGB).