50 Jahre Datenschutz in Hessen
-
-
Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 13.10.2020.
Die Feststellung, dass im Datenschutz zentrale Impulse vom Land Hessen ausgingen, ist nicht als Eigenlob gedacht, sondern als schlichte Feststellung. Das gilt für den Begriff „Datenschutz“ sowie für die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Unionsrechts. Hessen führte ferner die Institution des oder der Datenschutzbeauftragten ein und bewältigte die Verknüpfung von Datenschutz und Informationsfreiheit. Das alles rechtfertigt es, den 50. Geburtstag des Hessischen Datenschutzes nicht nur als nostalgischen Gedenktag zu begehen. Das ist er natürlich auch.
Heute vor 50 Jahren ist das Hessische Datenschutzgesetz als erstes Datenschutzgesetz der Welt in Kraft getreten. Es gab für dieses Gesetz kein Vorbild. Umso bemerkenswerter war der Weitblick, den die Initiatoren dieses Gesetzes besaßen, allen voran der damalige Chef der Hessischen Staatskanzlei, Willi Birkelbach, der den Entwurf dieses Gesetzes erarbeitet hatte. Er erkannte, dass sich mit der neuen Informationstechnik die Machtstellung von Staat und großen Organisationen verstärkte und sich neue Formen totalitärer Herrschaft abzeichneten, die den Freiheitsraum des Einzelnen bedrohen könnten. Er war davon überzeugt, dass rechtliche Regeln und öffentliche Kontrolle zwingend erforderlich waren, um diesen Gefahren zu wehren. Bei den Beratungen des Gesetzes im Landtag gelangten die Abgeordneten zu der Überzeugung, dass diese Kontrolle nur durch eine selbstständige und unabhängige Stelle ausgeübt werden könne. So wurde schon 1970 die Institution des unabhängigen, nur dem Parlament verantwortlichen Datenschutzbeauftragten geschaffen. Nach Auffassung des heutigen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch war es folgerichtig, dass der Hessische Landtag auf Vorschlag von Ministerpräsident Albert Osswald und der damaligen Landesregierung Willi Birkelbach als ersten Datenschutzbeauftragten Hessens wählte. Im Grunde handelte es sich um eine aus der Verwaltung entwachsene Selbstkontrolle. Danach ging man auf eine Fremdkontrolle durch sachkundige unabhängige Persönlichkeiten namentlich aus dem universitären Bereich über und dehnte die Datenschutzaufsicht auf den privaten Bereich aus. Das entspricht dem Unionsrecht, aber auch nach nationalem Verfassungsrecht ist so die unabhängige Datenschutzaufsicht zu einem unverzichtbaren Tragpfeiler des föderalen Rechtstaats geworden. Das mag man loben oder tadeln, bestreiten lässt sich das nicht. Es folgten Prof. Dr. Spiros Simitis, der dieses Amt 16 Jahre ausübte, Prof. Dr. Winfried Hassemer, Prof. Dr. Rainer Hamm sowie Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz.
Die Pressemitteilungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Quelle: https://www.datenschutz.de/50-jahre-datenschutz-in-hessen/