Marktwächterwarnung: Fragwürdige Kostenpauschalen bei der Plattform Ankauf-Alles.de

  • Potsdam / Berlin 11. November 2016 – Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor versteckten Gebühren bei der Ankaufplattform Ankauf-Alles.de. Grund dafür ist eine Versand- und Überprüfungspauschale, die an den Anbieter gezahlt werden soll. Nach Auffassung der Verbraucherschützer werden Verbraucher über diese Zahlungspflicht nicht hinreichend informiert.Auf Ankauf-Alles.de können Verbraucher ihre gebrauchten Geräte zu einem vermeintlich attraktiven Preis verkaufen. Um den Ankaufpreis zu berechnen, bietet die Plattform eine Eingabemaske. Auf Grundlage der eingegebenen Daten wird ein Ankaufpreis ermittelt. Dabei heißt es dann beispielsweise auf der Webseite: „Sie erhalten 210 € für Ihr Gerät.“ Tatsächlich handelt es sich bei dem genannten Preis aber keinesfalls um den verbindlichen Ankaufpreis. Der Anbieter behält sich das Recht vor, das Angebot nach Prüfung des eingesendeten Geräts zu revidieren und einen neuen, gegebenenfalls geringeren Preis zu benennen.Der neue Ankaufpreis wird dem Verbraucher per E-Mail mitgeteilt. Nimmt er das Angebot an, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lehnt er hingegen das unterbreitete Angebot ab, soll er eine Versand- und Überprüfungskostenpauschale in Höhe von 29,99 Euro zahlen. Diese entsteht laut Ankauf-Alles.de dadurch, dass die Betreiber das Gerät von einem dritten Unternehmen technisch und/oder rechtlich prüfen lassen.Ist der Verbraucher mit dem neuen Angebot nicht einverstanden, muss er mit der Kostenpauschale in Vorleistung treten, bevor er das eingesandte Gerät wiederbekommt. Zahlt der Verbraucher die Pauschale nicht innerhalb von 21 Tagen, kommt eine weitere Gebühr von acht Euro hinzu. Wird der Gesamtbetrag nicht innerhalb von weiteren 14 Tagen gezahlt, geht das Gerät laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ins Eigentum von Ankauf-Alles.de über. Widerspricht der Verbraucher der Eigentumsübertragung nicht, kann die Plattform das Gerät ihrer Ansicht nach nun verkaufen, vernichten, verschenken oder spenden.„Auf die Pflicht zur Zahlung dieser Gebühren wird der Verbraucher vor Absenden seines Gerätes nur in den AGB hingewiesen. Insbesondere auf der Übersichtsseite, auf welcher der Ankauf-Prozess erklärt wird, fehlt ein solcher Hinweis. Aus unserer Sicht ist die AGB-Klausel unwirksam, da der Verbraucher nicht damit rechnen muss, die Kosten für eine ‚Überprüfungspauschale‘ zu übernehmen“, sagt Maike Lück, Rechtsreferentin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Brandenburg.Betroffene Verbraucher können sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen beraten lassen. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist unter http://www.verbraucherzentrale.de/beratung zu finden. Betroffene, die ähnliche Erfahrungen mit Ankaufplattformen gemacht haben, können dem Marktwächter Digitale Welt hier außerdem ihre Beschwerden melden.

    Quelle: http://www.marktwaechter.de/pr…-plattform-ankauf-allesde