Rechnungsinhalt

  • Die Rechnung ist eine Beleg zur Abrechnung erbrachter Leistungen und fordert den Schuldner auf, die Forderung zu begleichen.

    Damit der Schuldner die Vorsteuer ziehen kann, muß es eine Rechnung zwischen Gläubiger und Schuldner über den Leistungsaustausch zwischen beiden geben. An den Inhalt der Rechnung werden Anforderungen gestellt, damit die Vorsteuer gezogen werden kann:


    Es muss eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gelegt werden.


    Notwendiger Rechnungsinhalt:

    1.       Leistender (Rechnungsaussteller – Du)

    2.       Leistungsempfänger (Rechnungsempfänger- Dein Mandant)

    3.       Datum der Rechnung

    4.       Rechnungsnummer

    5.       Leistungszeitraum

    6.       Art /Inhalt der Leistung

    7.       Steuernummer des Rechnungsausstellers (Deine) Anmerkung: Bei Gutschriften Steuernummer des Empfängers

    8.       Betrag netto

    9.       Steuersatz und Steuerbetrag

    10.   Betrag brutto

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