Zustimmungsgesetz

  • <p>bedürfen zu deren Gültigkeit der Zustimmung des Bundesrates.</p>

    Innerhalb der Gesetzgebung bedürfen verschiedene Gesetze der Zustimmung des Bundesrates (Enumerationsprinzip). Diese Gesetze bezeichnet man als Zustimmungsgesetze. Ohne die Zustimmung des Bundesrates sind sie unwirksam. Verweigert der Bundesrat die Zustimmung wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Zustimmungsgesetze sind alle Verfassungsändernden Gesetze und die im Grundgesetz benannten Gesetze. In der Regel greifen solche Gesetze in die Kompetenzen der Bundesländer ein oder betreffen sie direkt. [@]

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