ius politiae

  • lateinischer Fachbegriff

    damit ist die Polizeigewalt gemeint, die den Inbegriff der dem Fürsten zustehenden absoluten Staatsgewalt darstellt. Hieraus haben sich im Verlaufe der Zeit einzelne Bereiche abgesondert: - auswärtige Angelegenheiten, - Heer und Finanzwesen, - Justiz

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