lateinischer Fachbegriff bezeichnete in der römischen Frühgeschichte die von ihrem patronus in Abhängigkeit gestandenen Freigelassene. Trotz der Freilassung hatten sie nicht dieselben Rechte inne, wie die frei geborenen (ingenui). Klick (Kostenlos) 1 juristi.kon Latein Das lateinische Rechtswörterbuch