Marktwächterwarnung: Mobilcom-Debitel dominiert bei Verbraucherproblemen mit Drittanbietern

  • Kiel/Berlin – Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich zunehmend über Probleme mit Drittanbieterforderungen. Der Anbieter mobilcom-debitel fällt dabei besonders negativ auf: Rund ein Viertel der Verbraucherbeschwerden betreffen diesen Mobilfunkprovider, auf dessen Rechnungen Verbraucher immer wieder ungewollt Beträge dritter Anbieter finden. Das zeigen Erkenntnisse aus dem Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt.Die häufigsten Beschwerden zu Telekommunikationsanbietern betreffen das Thema Drittanbieterforderungen. „Durch unser Frühwarnnetzwerk sind uns in den letzten sechs Monaten mehrere hundert bekannt geworden. Der Anteil an Beschwerden zu mobilcom-debitel ist dabei geradezu alarmierend hoch. Werden die vier großen Mobilfunkprovider betrachtet, entfielen im vergangenen Mai und Juni allein auf mobilcom-debitel über 40 Prozent der Beschwerden“, so Tom Janneck, Teamleiter des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.Probleme mit DrittanbieternVerbraucher berichten, dass mobilcom-debitel nicht immer über die Möglichkeit der Einrichtung einer Drittanbietersperre informiert und sie nicht ausreichend darin unterstützt, sich vor unberechtigten Drittanbieterabrechnungen zu schützen. Sie berichten außerdem, dass teilweise sogar trotz bestrittener Forderungen eine Anschlusssperre angedroht und durchgeführt wird. „Verbrauchern wird von mobilcom-debitel die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder sie zahlen den Rechnungsbetrag oder der Telefonanschluss wird gesperrt. Eine Praxis, die wir leider auch bei anderen Telekommunikationsanbietern feststellen“, so Janneck.Unzulässige MethodenNach juristischer Prüfung durch das Marktwächter-Team ist diese Praxis nicht rechtens. Laut Telekommunikationsgesetz (§ 45k Abs. 2) darf ein Telekommunikationsunternehmen zwar wegen Zahlungsverzugs und nach vorheriger schriftlicher Androhung eine Sperre durchführen, jedoch muss sich der Kunde mit mindestens 75 Euro in Verzug befinden. Bestreitet ein Kunde gegenüber seinem Telekommunikationsanbieter einen Teilrechnungsbetrag, darf der bestrittene Betrag keine Berücksichtigung in der 75 Euro Regelung finden.Betroffene können sich bei Problemen bezüglich Drittanbietern zur individuellen Hilfe an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen in ihrem Bundesland wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen ist unter http://www.verbraucherzentrale.de/beratung verfügbar. Dem Marktwächterprojekt können Verbraucher hier außerdem Informationen und Hinweise über Probleme in einem Beschwerdepostfach melden.

    Quelle: http://www.marktwaechter.de/pr…-verbraucherproblemen-mit