Nach zwei Jahren: Datenschutz-Grundverordnung bewährt sich auch in der Krise!
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Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 25.05.2020.
Zwei Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung zieht die brandenburgische Datenschutzbeauftragte, Dagmar Hartge, eine positive Zwischenbilanz:
Mit der Datenschutzreform sollte der Schutz der Grundrechte verbessert und der einheitliche digitale Binnenmarkt vorangebracht werden. Die tägliche Erfahrung aus meiner Aufsichtstätigkeit zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind, diese Ziele zu erreichen. Gesetzgeber, Verwaltungen und Unternehmen sollten die aufgrund der gegenwärtigen Pandemie beschleunigte Digitalisierung nutzen, um Datenschutz und Datensicherheit von Anfang an zu berücksichtigen.
Die Datenschutz-Grundverordnung hat nach Einschätzung der brandenburgischen Datenschutzaufsichtsbehörde die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Ihre europaweite Geltung bedeutet insbesondere für Unternehmen eine größere Rechtssicherheit und Planbarkeit. Sie bietet auch für den Alltag in Verwaltungen und Unternehmen gute Gestaltungsmöglichkeiten. Angemessene Befugnisse für die Datenschutzaufsicht helfen, die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. In den beiden vergangenen Jahren hat der Datenschutz zudem an Sichtbarkeit gewonnen und hat sich im Bewusstsein der Verantwortlichen etabliert.
Den Datenschutz, wie jetzt vielfach gefordert, zurückzudrängen, würde nicht nur bedeuten, dieses gerade in Krisenzeiten wichtige Grundrecht zu schwächen. Es wäre auch sehr kurzfristig gedacht. Digitale Projekte, die derzeit initiiert oder ausgebaut werden, bieten vielmehr die Möglichkeit, den Schutz der Privatsphäre von vornherein zu berücksichtigen. Die verstärkte Nutzung digitaler Kommunikation zeigt auf, an welchen Stellen noch Mängel bestehen. Diese für die Zukunft zu beheben, sollten alle Beteiligten als Chance begreifen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Europäische Datenschutzausschuss geben fortlaufend Hilfestellung für die Anwendung und Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung heraus. Zu Verbesserungen im Detail – insbesondere für Alltagserleichterungen und eine verbesserte Praxistauglichkeit – hat die Datenschutzkonferenz bereits im vergangenen Jahr Vorschläge unterbreitet. Zwei Jahre sind für die endgültige Beurteilung des Erfolgs der Datenschutzreform sowie für eine Überarbeitung des Verordnungstextes möglicherweise noch zu früh. Viel wird davon abhängen, welche Regelungen der europäische Verordnungsgeber für die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation treffen wird.
Die Pressemitteilungen der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg können hier abgerufen werden.
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Quelle: https://www.datenschutz.de/nac…t-sich-auch-in-der-krise/