Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF veröffentlicht seinen Tätigkeitsbericht 2019

  • Dies ist der erste Bericht über die Tätigkeit des gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten für den Bayerischen Rundfunk, den Saarländischen Rundfunk, den Westdeutschen Rundfunk, das Deutschlandradio und das Zweite Deutsche Fernsehen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und die entsprechenden Aufsichtsfunktionen gelten zwar bereits seit dem 25. Mai 2018. In ihrer spezifischen Konfiguration und Konstruktion gibt es die gemeinsame Datenschutzaufsicht jedoch erst seit Beginn des Jahres 2019. Der Tätigkeitsbericht umfasst daher nur dieses Jahr und ist zugleich ein Erfahrungsbericht in mehrfacher Hinsicht:

    • Mit Inkrafttreten der DSGVO ist in Bezug auf die genannten fünf Rundfunkanstalten das Neben-und Miteinander von Datenschutzaufsicht und internen Datenschutzbeauftragten neu geregelt worden, insbesondere mit Blick auf die völlige Unabhängigkeit der Aufsichtsfunktion.
    • Die originäre Zuständigkeit für die Einrichtung der Datenschutzaufsicht übertragen die neuen Rechtsgrundlagen erstmals vollständig den Gremien der Rundfunkanstalten.
    • Erstmals haben sich die zuständigen Gremien mehrerer Rundfunkanstalten auf die Einrichtung bzw. Wahl einer gemeinsamen Datenschutzaufsicht verständigt.
    • Der Amtssitz des auf dieser Grundlage mandatierten gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten befindet sich erstmals nicht nur rechtlich, sondern auch personell und räumlich außerhalb des Organisationsgefüges der zu beaufsichtigenden Einrichtungen.
    • Schließlich und ganz allgemein hat das Inkrafttreten der DSGVO dem Datenschutz zu enormer Popularität verholfen, die Sensibilität in der Bevölkerung erhöht und eine Vielzahl neuer Fragen zum Verständnis und zur Umsetzung des Datenschutzrechts aufgeworfen, die sich in einer entsprechend gestiegenen „Nachfrage“ bei der Datenschutzaufsicht niedergeschlagen haben.

    All dies hat die Aktivitäten des zurückliegenden Jahres geprägt und wird deshalb Gegenstand dieses Berichts sein. Er soll zugleich dazu dienen, wichtige Themen des Datenschutzes bzw. der Datenschutzaufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufzugreifen und den Verantwortlichen Orientierungshilfen aus der Aufsichtspraxis an die Hand zu geben.

    Der Tätigkeitsbericht 2019 des Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF kann hier abgerufen werden.

    Download Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF veröffentlicht seinen Tätigkeitsbericht 2019 als PDF

    Quelle: https://www.datenschutz.de/der…-taetigkeitsbericht-2019/