Die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Verfahren wie gegen Facebook oder Google muss dringend verbessert werden, fordert der EU-Datenschutzausschuss.
Quelle: https://www.heise.de/newsticke…o.ho.atom.beitrag.beitrag
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Die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Verfahren wie gegen Facebook oder Google muss dringend verbessert werden, fordert der EU-Datenschutzausschuss.
Quelle: https://www.heise.de/newsticke…o.ho.atom.beitrag.beitrag
Alles anzeigenPressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 19.02.2020
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 19. Februar Leitlinien für den internationalen Datentransfer zwischen Behörden und von Behörden zu internationalen Organisationen beschlossen. Der Ausschuss stellt damit klar, dass auch staatliche Stellen ihre internationalen Datentransfers absichern müssen.
Die Richtlinien legen spezifische Schutzmaßnahmen fest, wenn Behörden personenbezogene Daten an Partnerbehörden in Drittländern oder an internationale Organisationen übermitteln. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber begrüßte die Einigung: „In der Datenschutzrichtlinie waren keine spezifischen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Der EDSA macht heute eindeutig, dass der Datenschutz bei internationalen Datentransfers zwischen Behörden rechtlich bindend und durchsetzbar geregelt sein muss.“
Das Ergebnis ist ausgewogen zwischen strengen Datenschutzanforderungen und flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten. Die Leitlinien geben eine praxisorientierte Anleitung, wie Datenübermittlungen in Drittländer mit anderer Behördenkultur und anderem Rechtsrahmen auf Grundlage der DSGVO ermöglicht werden können. Sie beschreiben beispielsweise notwendige Einschränkungen einer Datenweitergabe durch die Behörden in Drittländern oder die Abhilfemöglichkeiten für betroffene Personen. Der Ausschuss betont außerdem, dass durch eine unabhängige Stelle überwacht werden muss, ob die Behörden ihre Verpflichtungen einhalten.
Die Leitlinien können nun zunächst im Rahmen einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden, bevor der EDSA sie endgültig annehmen wird. Die nächste Sitzung des EDSA ist für den 19. März in Brüssel geplant.
Die Pressemitteilungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Download EDSA zum internationalen Datentransfer zwischen Behörden als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/eds…nsfer-zwischen-behoerden/
Alles anzeigenPressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Am 18. Februar hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen gemeinsamen Antwortbeitrag zur Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die Europäische Kommission hatte den EDSA um einen Beitrag zum Evaluierungsverfahren gebeten. Der Ausschuss betont in seiner Antwort die Bedeutung der DSGVO für den Schutz und die Stärkung des Grundrechts auf Datenschutz innerhalb der EU.Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber: „Meine Kollegen und ich halten groß angelegte gesetzliche Änderungen an der DSGVO für verfrüht. Wir sehen aber Bedarf für Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung. Das gilt insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Verfahren. Unterschiede in den nationalen Verwaltungsverfahren dürfen nicht dazu führen, dass die Effektivität der Durchsetzung der DSGVO gegenüber Unternehmen, die Datenschutzverstöße begangen haben, beeinträchtigt wird.“
Im Hinblick auf den internationalen Datenverkehr betont der EDSA die Bedeutung der Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission. Er fordert die Kommission auf, die Beschlüsse über EU-Standardvertragsklauseln für Datenübermittlungen in Drittstaaten zu überarbeiten.
Der EDSA ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der Europäischen Union beiträgt. Er besteht aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten. Der Ausschuss trifft sich monatlich und hat seinen Sitz in Brüssel.
Artikel auf www.bfdi.bund.de: https://www.bfdi.bund.de/DE/In…rungsverfahren-DSGVO.html
Quelle: https://www.datenschutz.de/eds…ei-evaluierung-der-dsgvo/