Abmahnung wegen „Dying Light“ (Computerspiel) von Techland Sp. z o.o.

Die Firma Techland Sp. z o.o. aus Ostrwo Wielkopolski in Polen lässt über die Kanzlei rka Rechtsanwälte aus Hamburg im Massenverfahren Abmahnungen aussprechen. Dabei geht es diesmal um das Computerspiel „Dying Light“.


Dem Empfänger einer solchen Abmahnung wird das illegale Anbieten des Computerspiels über Peer-to-Peer Netzwerke (p2p) vorgeworfen. Im anwaltlichen Schreiben findet sich mindestens ein konkreter Zeitpunkt und die Angabe einer IP-Adresse über die der Verstoß begangen wurden sein soll. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung von 1.500 Euro verlangt. Diese Vergleichssumme enthält sowohl den Schadenersatz wie auch die Kosten für die Rechtsverfolgung. In Anhang finden sich eine vorformulierte strafbwehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsvorschlag zur Unterschrift.


Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung darf nicht unterzeichnet werden. Sie wird von rka Rechtsanwälten als Schuldeingeständnis verwendet. Der Vergleichtsvorschlag sollte auch ignoriert werden.


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