BayObLG – 19.11.2025, 101 W 141/25 e – Keine Aussetzung eines auf Geltendmachung des Informationsanspruchs nach § 51a GmbHG gerichteten Verfahrens, wenn die Gesellschaft im Wege der einstweiligen Verfügung zur Einreichung einer berichtigten Gesellschafter