Ohne Einwilligung der Nutzer dürfen Webseitenbetreiber keine Cookies für Analyse- und Marketingzwecke einsetzen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln und diesen die Nachverfolgung des Surf- und Nutzungsverhaltens ermöglichen. Das hat das LG Rostock nach einer Klage des vzbv gegen den Anwaltssuchdienst advocado entschieden.