Hinweise zu Datenschutz in Zeiten des Corona-Virus
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Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, stellen klar, dass sich der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektion nicht entgegenstehen und veröffentlichen Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren zum Umgang mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Aufgrund der gegenwärtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergeben bei Arbeitgebern und Beschäftigten Fragen, inwieweit Daten über den Gesundheitszustand und damit in Zusammenhang stehenden Situationen rechtssicher verarbeitet werden dürfen.
„Informationen zur Gesundheit sind sehr sensible Daten. Wer solche Daten erhebt oder verarbeitet, muss sich der besonderen Verantwortung bewusst sein.“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann. „Solange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“
Für eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Es können beispielsweise personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden, um eine Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern. Auch die Erhebung von personenbezogenen Daten von Gästen und Besuchern ist möglich. Näheres finden Sie in den nachstehenden Hinweisen der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Weitere Informationen:
https://www.datenschutz.rlp.de…n/Hinweise_DSK_Corona.pdf
https://www.datenschutz.rlp.de…Sonderfolge_-_Corona.html
https://www.datenschutz.rlp.de…tigtendatenschutz-corona/
Download Hinweise zu Datenschutz in Zeiten des Corona-Virus als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/hin…-zeiten-des-corona-virus/
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Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 13.03.2020
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, veröffentlicht Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren zum Umgang mit dem Datenschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Datenschützer stellen klar, dass der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Infektion sich nicht entgegenstehen.
Dazu sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber: „Uns haben Fragen erreicht, wie der Datenschutz in dieser besonderen Situation rechtssicher umgesetzt werden kann. Ich bin froh, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden jetzt eine gemeinsame Empfehlung hierzu aussprechen können. Informationen zu unserer Gesundheit sind sehr sensible Daten. Wer solche Daten erhebt oder verarbeitet, muss sich der besonderen Verantwortung bewusst sein. So lange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht jetzt im Mittelpunkt.“
Für verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Es können beispielsweise personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden, um eine Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern. Auch die Erhebung von personenbezogenen Daten von Gästen und Besuchern ist möglich. Die ausführlichen Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz während der Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite des BfDI.
Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz während der Corona-Pandemie
Die Pressemitteilungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.
Download DSK gibt Hinweise zu Datenschutz und Corona als PDF
Quelle: https://www.datenschutz.de/dsk…u-datenschutz-und-corona/
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Der Datenschutz soll der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie nicht im Wege stehen. Infizierte Mitarbeiter dürfen jedoch nicht namentlich genannt werden. (Coronavirus, Datenschutz) Quelle: https://www.golem.de/news/date…eben-2003-147248-rss.html