Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (B 8 SO 1/21 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2022/2022_19.html