Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 24. März 2022 entschieden (B 10 ÜG 2/20 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2022/2022_09.html