Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2021 entschieden (Aktenzeichen: B 1 KR 7/21 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_29.html