- Offizieller Beitrag
Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2021 entschieden (Aktenzeichen: B 1 KR 7/21 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pre…21/2021_29.html