Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 A 2/20 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_12.html