Verbot des Portals „Neutrale Schule“: Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde des AfD-Landesverbandes ab

  • Das Portal des AfD-Landesverbandes „Neutrale Schule“ bleibt offline. Auch im zweiten Anlauf kann der AfD-Landesverband das Verbot des Portals durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nicht kippen.

    Über das Portal sollten AfD-kritische Meinungsäußerungen im Schulumfeld gemeldet werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat das Meldeportal „Neutrale Schule“ letzten Herbst verboten. Dagegen ist der AfD-Landesverband in einem Eilverfahren vorgegangen mit dem Ziel, das Portal weiterbetreiben zu können. Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte den Eilantrag bereits abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung letzte Woche endgültig bestätigt.

    Behördenchef Heinz Müller ist froh über die Entscheidungen der beiden Gerichte: „Schule ist ein Ort für Politik- und Demokratiebildung. Dazu zählt, für das Grundgesetz und die darin gewährleistete Menschenwürde einzutreten. Es darf nicht sein, dass sich jemand durch so ein Portal in seinem Rederecht eingeschränkt fühlt und auf freie Meinungsäußerung verzichtet. Es ist die Aufgabe des Datenschutzes, diese Grundrechte abzusichern.“

    Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist eine schnelle Wiederinbetriebnahme des Portals vom Tisch. Heinz Müller ist optimistisch, dass in dem noch offenen Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung endgültig festgestellt wird.

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    Quelle: https://www.datenschutz.de/ver…s-afd-landesverbandes-ab/