Ist ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).
Quelle: https://www.bsg.bund.de/Shared…ngen/DE/2021/2021_35.html