Google Fonts und Datenschutz nach DSGVO

Viele Webseiten nutzen die Google Fonts für ihr Layout. Der Dienst wird von Google kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es sind jedoch im Bezug auf das neue Datenschutzrecht nach DSGVO einige Hinweise zu beachten, um rechtskonform zu bleiben und nicht in eine Abmahnfalle zu tappen.


Bei der Nutzung der Google Fonts werden personenbezogene Daten an die Server von Google übermittelt. Dazu zählen unter anderem die IP-Adressen der Besucher einer Webseite.


Darüber ist der Besucher in der Datenschutzerklärung entsprechend zu informieren. Dabei ist auch die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten zu nennen.


Werden diese Informationen vergessen, kann dies zu Bußgeldern nach DSGVO durch die Aufsichtsbehörden oder Abmahnungen führen.


Eine alternative Lösung, die einen besseren datenschutzkonformen Ansatz bietet, ist die lokale Speicherung der Google Fonts auf dem Server der Webseite. Dadurch wird dier Übertragung von personenbezogenen Daten unterbunden und es ist keine Information in der Datenschutzerklärung der Webseite notwendig. Jedoch sind unter Umständen für die richtige Einbindung der Schriftarten im Layout der Webseite Änderungen am CSS usw. notwendig.