5. Buch Erbrecht 8. Abschnitt - Erbschein
§ 2353 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
§§ 2354 bis 2359
§ 2360 (weggefallen)
§ 2361 BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins
§ 2362 BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben
§ 2363 BGB Herausgabeanspruch des Nacherben und des Testamentsvollstreckers
§ 2364 (weggefallen)
§ 2365 BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins
§ 2366 BGB Öffentlicher Glaube des Erbscheins
§ 2367 BGB Leistung an Erbscheinserben
§ 2368 BGB Testamentsvollstreckerzeugnis
§ 2369 (weggefallen)
§ 2370 BGB Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung