Kurzpapiere der deutschen Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sind abgestimmte Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes und Praxisempfehlungen. Für die öffentlichen Stellen können diese eine gewisse Verbindlichkeit erreichen.
Sie sollten zumindest Beachtung finden und als Auslegungshilfen zumindest im kritischen Disput einbezogen werden
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