1 C 6.22 - Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen Ausländers
Ein visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger, der sich noch nie in Deutschland aufgehalten hat, kann auf der Grundlage der §§ 53 ff. AufenthG nicht ausgewiesen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.