1 BvR 370/07 - Online-Durchsuchungen von Computern sind grundsätzlich unter strengen Auflagen erlaubt
Dem Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Die Durchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden.
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