2 BvR 1830/06 - Kein Familienzuschlag für Beamte in Lebenspartnerschaft
Beamte, die in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen rechtlichen Anspruch auf einen Familienzuschlag. Das geht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Mai 2008 (Az: 2 BvR 1830/06) hervor.
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