Einträge mit dem Tag „Arbeitsvermittlung“
6 AZR 171/18 - Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für Arbeitsvermittlung
Hat ein Arbeitnehmer in einer früheren Tätigkeit eine Vertriebskompetenz erworben, vermittelt ihm dies allein noch keine einschlägige Berufserfahrung für eine Tätigkeit als Arbeitsvermittler, die im Entgeltsystem der Bundesagentur für Arbeit entgeltsteigernd zu berücksichtigen wäre. Nach § 18 Abs. 5 des Tarifvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) in der seit dem 1. September 2015 geltenden Fassung wird einschlägige Berufserfahrung bei der Einstellung im Rahmen der Stufenzuordnung nur dann berücksichtigt, wenn die frühere Tätigkeit nach ihrer Art (Aufgabeninhalt) und ihrem Anforderungsniveau den Kompetenzanforderungen der bei der Bundesagentur übertragenen Tätigkeit vergleichbar ist. Zu vergleichen sind auch die fachlichen Anforderungen der Tätigkeiten. Es soll festgestellt werden, ob der neu eingestellte Beschäftigte ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die nunmehr übertragene Tätigkeit ausüben kann, denn dies rechtfertigt eine höhere Vergütung.
B 7/7a AL 8/07 R - Honorar für Vermittlung eines Arbeitslosen an die Arbeitgeberin des Vermittlers bei Vermittlungsgutschein
Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Zahlung eines Vermittlungshonorars bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins setzt neben der Einstellung des Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber auch eine vermittlerische Tätigkeit des Maklers voraus.