2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 - Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Das entschied heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bis zur Neuregelung des Einkommenssteuergesetzes gilt die alte Regelung. Ab dem ersten Kilometer können danach wieder 0,30 Euro/km von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
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