L 26 AS 2621/17 - Zum Löschen der Kopie eines Persoanlausweises aus Verwaltungsakte (Hartz IV)
Personenbezogene Daten sind unverzüglich zu löschen, sofern die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
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