10 Sa 2130/19 Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck ohne Einwilligung
Die Zeiterfassung per Fingerabdruck ist eine Verarbeitung personenbezogener biometrischer Daten, die der Einwilligung des Arbeitnehmers bedarf. Eine Verweigung kann nicht zur Abmahnung des Arbeitnehmers führen.
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