6 StR 275/22 - Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend rechtskräftig
Das Landgericht Verden hat den Angeklagten Ko. wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Mitangeklagten Kr. und H. hat es jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen sowie Beihilfe zu den genannten Sexualstraftaten, die Angeklagte H. darüber hinaus wegen eines Betäubungsmitteldelikts verurteilt und gegen sie Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten bzw. von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Vom Anklagevorwurf eines gemeinschaftlich begangenen Mordes hat es die Angeklagten freigesprochen.