Einträge mit dem Tag „Pressefreiheit“
1 BvR 523/21 - Erfolgreiche VB einer Zeitungsherausgeberin gegen die gerichtliche Untersagung einer Meinungsäußerung
Mit einem veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Beschwerdeführerin – Herausgeberin einer Tageszeitung – in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt ist, indem ihr die Äußerung „Den Staat lehne [der Antragsteller] (…) ab“ mit der Begründung gerichtlich untersagt wurde, dass für diese Meinung kein Mindestbestand an tatsächlichen Anknüpfungstatsachen festzustellen sei. Die Berichterstattung betrifft einen Beitrag über eine aus Sicht ehemaliger Mitglieder sektenähnliche Gemeinschaft, der der Antragsteller des Ausgangsverfahrens vorstehe.
VI ZR 13/06, VI ZR 14/06, VI ZR 50/06, VI ZR 51/06, VI ZR 52/06, VI ZR 53/06 - Zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
Der u. a. für Ansprüche aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erneut über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit zu entscheiden. Insoweit besteht auch innerhalb des deutschen Rechts ein permanentes Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten des Einzelnen aus Art. 1 und 2 GG und den Grundrechten des Art. 5 GG. Die Öffentlichkeit hat nämlich einen Anspruch darauf, über das Zeitgeschehen unterrichtet zu werden und damit über alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse. Deshalb darf grundsätzlich die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben hierüber berichten, wobei sie keiner Zensur unterliegt und nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden darf, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält. Dabei muss sie allerdings die geschützte Privatsphäre desjenigen beachten, über den sie berichten will, so dass es stets einer Interessenabwägung bedarf.