1 BvL 16/95 - Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienformen im Kindergeldrecht in den Jahren 1994 und 1995
Die in den Jahren 1994 und 1995 geltende Regelung des Bundeskindergeldgesetzes, nach der nur miteinander verheiratete und zusammenlebende Eltern bestimmen durften, wem von ihnen Kindergeld zu gewähren war, war mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen dreier Vorlageverfahren am 29. Oktober 2002 beschlossen. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, die verfassungswidrige Norm bis zum 1. Januar 2004 durch eine neue Regelung zu ersetzen. Andernfalls ist stattdessen auf noch nicht abgeschlossene Verfahren das bis zum 31. Dezember 1993 geltende Recht anzuwenden.
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