C-57/21 - Nationales Gericht kann die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke eines Schadensersatzverfahrens bei einer mutmaßlichen Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht anordnen ..
.. auch wenn das Verfahren ausgesetzt wurde, weil die Kommission eine Untersuchung in Bezug auf diese Zuwiderhandlung eingeleitet hat.
Dieses Gericht muss sich allerdings vergewissern, dass die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke der Schadensersatzklage tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.
Dieses Gericht muss sich allerdings vergewissern, dass die Offenlegung von Beweismitteln für die Zwecke der Schadensersatzklage tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.