B 1 S 18.105 - Weitergabe von gehashten eMail-Adressen an Facebook rechtswidrig
VG Bayreuth, Beschluss vom 08.05.2018 (vor DSGVO, nach altem BDSG)
Gehashte E-Mail Adressen sind personenbezogene Daten. Das Übermitteln von gehashten E-Mail-Adresslisten an Facebook für eine Überschneidungsanalyse zwischen Nutzerdaten von Facebook und gehashten Daten und der Erstellung einer Ausgangsaudience für Werbezwecke ist rechtswidrig, wenn keine Einwilligung des Betroffenen gegenüber demjenigen vorliegt, der die Daten übermittelt.
Gehashte E-Mail Adressen sind personenbezogene Daten. Das Übermitteln von gehashten E-Mail-Adresslisten an Facebook für eine Überschneidungsanalyse zwischen Nutzerdaten von Facebook und gehashten Daten und der Erstellung einer Ausgangsaudience für Werbezwecke ist rechtswidrig, wenn keine Einwilligung des Betroffenen gegenüber demjenigen vorliegt, der die Daten übermittelt.
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